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Ehrenordnung des Kneipp-Vereins Lüneburg e. V.


§ 1 Ziel des Kneipp-Vereins Lüneburg e.V.


Im Gedenken an den großen Menschenfreund und Gesundheitslehrer Sebastian Kneipp und in seinem Auftrag hat der Kneipp-Verein Lüneburg e. V. sich die Aufgabe gestellt, auf breitester Grundlage gesundheitliches Wissen zu vermitteln und aktive Gesundheitspflege zu fördern. Vor dem Hintergrund dieses Zieles verleiht der Kneipp-Verein Lüneburg e. V. nach Maßgabe dieser Ehrenordnung folgende Ehrungen, insbesondere durch

  • Ernennung zum Ehrenvorsitzenden (§ 2 Abs. 1)
  • Ernennung zum Ehrenmitglied (§ 2 Abs. 2)
  • Verleihung der Ehrenurkunde in Bronze, Silber, Gold und Gold mit Kranz für langjährige Mitgliedschaft im Kneipp-Verein Lüneburg e. V. an natürliche Personen.



§ 2 Ehrenbezeichnungen


  1. Zum Ehrenvorsitzenden des Kneipp-Vereins Lüneburg e. V. kann nur ernannt werden, wer sich durch seine Amtsführung als Vorsitzender dem Kneipp-Verein Lüneburg e. V. in besonders hohem Maße verdient gemacht hat.
  2. Zum Ehrenmitglied im Kneipp-Verein Lüneburg e. V. kann nur ernannt werden, wer sich um den Kneipp-Verein Lüneburg e. V. in besonders hohem Maße verdient gemacht hat.



§ 3 Ehrenurkunden / Ehrennadeln


Für langjährige Mitgliedschaft im Kneipp-Verein Lüneburg e. V. werden an natürliche Personen folgende Ehrenurkunden mit Ehrennadeln verliehen:
  • für 10 Jahre die Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Bronze
  • für 25 Jahre die Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Silber
  • für 40 Jahre die Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Gold
  • für 50 Jahre die Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Gold mit Kranz



§ 4 Antrag und Verleihung


  1. Antragsberechtigt für die Ernennung eines Ehrenvorsitzenden oder eines Ehrenmitgliedes im Kneipp-Verein Lüneburg e. V. sind die Mitglieder des Vereins.


  2. Die Verleihung erfolgt im Falle der Ernennung eines Ehrenvorsitzenden oder eines Ehrenmitgliedes im Kneipp-Verein Lüneburg e. V. durch einstimmige Entscheidung des jeweiligen Vorstandes des Kneipp-Vereins Lüneburg e. V.



§ 5 Widerruf von Ehrungen und Auszeichnungen


Der Vorstand des Kneipp-Vereins Lüneburg e. V. kann durch Beschluss Ehrennadeln, Ernennungen und Ehrenurkunden wieder aberkennen, wenn der Geehrte bzw. Ausgezeichnete aus dem Kneipp-Verein Lüneburg e. V. ausgeschlossen worden ist oder sich anderweitig grob Vereinsschädigend oder grob der Kneipp-Idee zuwiderlaufend verhalten hat.